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Aktualisierung TAIFUN Rechnungswesen für 2023

Ab 01.01.2023 gilt in Deutschland für Photovoltaikanlagen unter bestimmten Bedingungen ein Steuersatz von 0,00% (§12 Abs.3 UStG, Entwurf zum JStG 2022).

Bei der steuerlichen Behandlung gilt:

  • Photovoltaikanlagen werden ab dem 01.01.2023 mit einem Prozentsatz von Null besteuert.
  • Das Vorsteuerabzugsrecht für Leistungen, die vor dem 01.01.2023 geliefert/installiert wurden, bleibt erhalten.
  • Geleistete Anzahlungen zu einem USt.-Satz <> Null müssen ggf. in der Endrechnung mit 0% USt. berücksichtigt werden.
  • Gezahlte USt. auf Anzahlungen ist zu erstatten.


Daten für 2023 aktualisieren
 

1. Führen Sie den Jahresabschluss durch, um das neue Geschäftsjahr zu eröffnen.

2. Um alle benötigten Daten anlegen zu lassen und die UStVa-Vorlage zu aktualisieren, führen Sie nach dem Jahresabschluss folgenden Befehl aus: System → Dienste → Datenaktualisierung 2023. Nach Bestätigung der Sicherheitsabfrage werden Steuerschlüssel und Konten angelegt.

Anmerkung: Dieser Befehl kann nur ein Mal ausgeführt werden. Wird er erneut gewählt, erhalten Sie den Hinweis, dass die Datenaktualisierung bereits abgeschlossen wurde.

3. Wichtig: Lesen Sie das Protokoll, in dem die Änderungen beschrieben sind. Kontrollieren Sie die Änderungen.

4. Wichtig: Passen Sie die Auswertungen an, siehe "Weitere Eigenschaften".

Weitere Eigenschaften


Eigenschaften der Steuerschlüssel und Konten

Steuerschlüssel


Konten, haben in der Gruppe Steuer folgende Merkmale:


Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unseren Support wenden.

Aktualisierung TAIFUN Rechnungswesen für 2023

Ab 01.01.2023 gilt in Deutschland für Photovoltaikanlagen unter bestimmten Bedingungen ein Steuersatz von 0,00% (§12 Abs.3 UStG, Entwurf zum JStG 2022).

Bei der steuerlichen Behandlung gilt:

  • Photovoltaikanlagen werden ab dem 01.01.2023 mit einem Prozentsatz von Null besteuert.
  • Das Vorsteuerabzugsrecht für Leistungen, die vor dem 01.01.2023 geliefert/installiert wurden, bleibt erhalten.
  • Geleistete Anzahlungen zu einem USt.-Satz <> Null müssen ggf. in der Endrechnung mit 0% USt. berücksichtigt werden.
  • Gezahlte USt. auf Anzahlungen ist zu erstatten.


Daten für 2023 aktualisieren
 

1. Führen Sie den Jahresabschluss durch, um das neue Geschäftsjahr zu eröffnen.

2. Um alle benötigten Daten anlegen zu lassen und die UStVa-Vorlage zu aktualisieren, führen Sie nach dem Jahresabschluss folgenden Befehl aus: System → Dienste → Datenaktualisierung 2023. Nach Bestätigung der Sicherheitsabfrage werden Steuerschlüssel und Konten angelegt.

Anmerkung: Dieser Befehl kann nur ein Mal ausgeführt werden. Wird er erneut gewählt, erhalten Sie den Hinweis, dass die Datenaktualisierung bereits abgeschlossen wurde.

3. Wichtig: Lesen Sie das Protokoll, in dem die Änderungen beschrieben sind. Kontrollieren Sie die Änderungen.

4. Wichtig: Passen Sie die Auswertungen an, siehe "Weitere Eigenschaften".

Weitere Eigenschaften


Eigenschaften der Steuerschlüssel und Konten

Steuerschlüssel


Konten, haben in der Gruppe Steuer folgende Merkmale:


Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unseren Support wenden.