29.09.2025
Ab 25. Mai 2018: EU-Datenschutz-Grundverordnung auch für Handwerksbetriebe
Ab 25. Mai 2018 gilt europaweit ein einheitliches Datenschutzrecht, welches durch die EU-Datenschutzgrundverordnung umgesetzt wird. Inwieweit sich die datenschutzrechtlichen Anforderungen an Handwerksbetriebe hierdurch ändern, soll im Folgenden geklärt werden.